Rückwirkend zum 1. Januar 2024 sind zwei Ergänzungsvereinbarungen zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung aus dem Jahr 2022 in Kraft getreten.
Die erste Ergänzung betrifft die Protokollnotiz Nr. 1 zur Aufstellung der als Sprechstundenbedarf zulässigen Mittel in der Produktliste.
Die SSB-Beratungsliste (Produktliste) mit Suchfunktion finden Sie im KV-SafeNet unter:
→ KV-SafeNet-Portal → Praxis/Archiv → Sprechstundenbedarf
Bitte beachten Sie die Hinweise und Verordnungseinschränkungen zum jeweiligen Präparat, die in der Spalte „Info“ in der Produktliste hinterlegt sind.
Die zweite Ergänzung umfasst die 1. Änderungsvereinbarung.
Die im Sprechstundenbedarf zulässigen Mittel werden künftig in zwei separaten Anlagen dargestellt:
Die 1. Änderungsvereinbarung und Protokollnotiz Nr. 1 sind im KV-SafeNet-Portal zu finden unter:
KV Info → Download → Verträge und Vereinbarungen → Rubrik: Weitere Verträge → Sprechstundenbedarf