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Die Dokumente werden ausschließlich in der Prüfungsstelle verwendet, das beinhaltet bei Eingang der Dokumente in ein Verwaltungsverfahren auch die Übergabe an die Verfahrensbeteiligten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Lediglich im Falle der Ersuchung rechtlichen Beistands durch einen Verfahrensbeteiligten werden die Dokumente als Bestandteil der Verwaltungsakte der bevollmächtigten Rechtsvertretung zur Verfügung gestellt.
Die Dokumente werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle des Eingangs in eine Verwaltungsakte werden die Dokumente gelöscht im Zuge der Löschung der Verwaltungsakte.
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19057 Schwerin, Neumühler Str. 22