Die Prüfungsstelle führt als unabhängige Einrichtung die Beratung und Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V in Mecklenburg-Vorpommern durch. Grundlage ist die Prüfvereinbarung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung MV
Die Prüfungsstelle prüft die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung
Sie entscheidet, ob der Vertragsarzt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat und welche Maßnahmen zu treffen sind.
Gegen die Entscheidungen der Prüfungsstelle kann Widerspruch beim Beschwerdeausschuss erhoben werden durch
Ausnahme: bei Verstoß gegen Leistungen, die durch Gesetz oder Richtlinien ausgeschlossen sind. In diesen Fällen ist Klage beim Sozialgericht Schwerin zu erheben.
Widersprüche gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle haben nach § 106 c Abs. 3 Satz 2 SGB V aufschiebende Wirkung.