Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung MV überwachen die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen.
Die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Vereinigung MV bilden eine gemeinsame Prüfungsstelle sowie einen Gemeinsamen Beschwerdeausschuss und beauftragen diese mit der Wahrnehmung der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. Angesiedelt sind die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss in der Kassenärztlichen Vereinigung MV.
Die Rechtsgrundlage hierfür bilden das SGB V §§ 12 Abs. 1 und insbesondere § 106 a-c sowie die auf Landesebene zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung MV geschlossene Prüfvereinbarung über das Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V zwischen der KV MV und den Landesverbänden der Krankenkassen vom 21.12.2022 in der Fassung des TSVG.