Der Beschwerdeausschuss ist paritätisch mit Vertretern
Zusätzlich wird ein unparteiischer Vorsitzender eingesetzt, dessen Stimme bei Stimmgleichheit ausschlaggebend ist.
Die Berufung des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses erfolgt gemeinsam durch die KVMV und die Krankenkassen für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
Die Prüfungsstelle unterstützt den Beschwerdeausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben in organisatorischen Belangen.