Bitte beachten Sie die aktuelle Verordnungsinformation der Medizinischen Beratung der KV MV vom 06.01.2023:
Die zur Durchführung des Vortests auf Gestationsdiabetes (50g) bzw. des oralen Glukosetoleranztests (75g) notwendige Glukose ist Bestandteil der gültigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Die Vereinbarung enthält grundsätzlich die Möglichkeit zum Bezug von trinkfertigen Lösungen als „Fertigarzneimittel“, allerdings müssen diese wirtschaftlich sein.
Wirtschaftlichkeit bestand aus Sicht der Krankenkassen für die bis zum Jahr 2019 verfügbare OGT-Dextrose-Lösung von Roche (Accu-Check).
Aktuell sind zur Durchführung des oGTT ausschließlich Rezepturen für in den Apotheken abgefüllte „Pulvertütchen“ beziehbar. Auf Nachfrage der KVMV wurde von den Krankenkassen mitgeteilt, dass Rezepturen über trinkfertige Glukoselösungen aus der Apotheke (z.B. NRF 13.8) und die gegenwärtig verfügbaren Fertigarzneimittel „unwirtschaftlich“ sind.
Hinweis:
Auf dem Markt befinden sich verschiedene Produkte als fertig abgefüllte Glukosepulver. Diese sind in der Regel als „Lebensmittel“ zugelassen und daher vom Sprechstundenbedarf ausgeschlossen.
Verordnungsbeispiele:
Rp. 10 x 55g Glucose-Monohydrat-Pulver (50g Glukose)
Rp. 10 x 82,5g Glucose-Monohydrat Pulver (=75g Glukose)
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und den Verbänden der Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern wurde eine neue Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf abgeschlossen.
Die SSB-Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt für die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Sprechstundenbedarfsanforderungen und ersetzt damit die Vereinbarung vom 01.01.2017.
Die neue SSB-Vereinbarung kann eingesehen werden über das KV-SafeNet unter:
KV-info → Download → Verträge und Vereinbarungen → Rubrik: weiter Verträge → Sprechstundenbedarf